Zahnspangen werden oft mit Kindern assoziiert. Doch das völlig zu Unrecht. Denn Zahnspangen können auch im Erwachsenenalter notwendig werden. Kaum sichtbare bzw. beinahe unsichtbare Schienensysteme sind dann meist die ideale Lösung. Dies hängt jedoch vom jeweiligen Befund ab.
Sie möchten erfahren, ob sich eine lose oder feste Zahnspange auch noch im Erwachsenenalter lohnt? Hier erklären wir Ihnen alles Wissenswerte zum Thema Zahnspangen für Erwachsene. Oder vereinbaren Sie direkt einen Beratungstermin in unserer Praxis in Wuppertal. Jetzt Termin vereinbaren!
Erwachsene entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Zahnspange. Bei der Entscheidung spielen medizinische und ästhetische Erwägungen häufig gleichermaßen eine Rolle. Viele ältere Erwachsene hatten als Kind / Jugendlicher keine kieferorthopädische Behandlung und empfinden eine nicht behandelte Zahnfehlstellung im Erwachsenenalter häufig als störend.
Auch geben Rezidive (Zurückfallen der Zähne in die Ausgangsposition) einen Impuls, sich erneut beim Kieferorthopäden vorzustellen. Häufig ist es die Kombination aus ästhetischen und funktionellen Gründen, die einen erwachsenen Patienten zum Kieferorthopäden führt. Ästhetische Einschränkungen können auch einen Einfluss auf die psychische Ausgeglichenheit und Gesundheit haben.
Grundsätzlich können Erwachsene genauso kieferorthopädisch behandelt werden wie Kinder und Jugendliche. Die Therapiemöglichkeiten sind vielfältig. Alignerbehandlungen, Multibracketapparaturen und innenliegende Zahnspangen (Lingualtechnik) haben das Therapiespektrum in den letzten Jahren deutlich erweitert.
Das therapeutische Vorgehen erfordert bei Erwachsenen eine erweiterte Analyse des gesamten Kauorgans. In bestimmten Fällen ist eine Parodontaltherapie vor der kieferorthopädischen Behandlung erforderlich.
Im Unterschied zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen sind die Behandlungskosten ab dem 18. Lebensjahr keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Eine Ausnahme bilden kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlungen. Für komplexe interdisziplinäre Therapieansätze werden die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Die Behandlungsdauer richtet sich auch bei erwachsenen Patienten nach der Ausprägung der Zahnfehlstellung. Sie kann zwischen wenigen Monaten und mehreren Jahren liegen. Das Therapiemittel und die Zahnspangenart müssen dem Befund entsprechend ausgewählt werden.
Festsitzende Apparaturen haben den Vorteil, dass sie rund um die Uhr wirksam sind. Herausnehmbare Therapiegeräte (Aligner) müssen für einen zufriedenstellenden Behandlungserfolg zwischen 20 und 22 Stunden am Tag getragen werden. Die Mundhygiene kann im Rahmen einer Alignertherapie natürlich einfacher ausgeführt werden.
Eine dauerhafte Stabilisierung des Behandlungsergebnisses kann über sogenannte Retainer erreicht werden. Alternativ fixieren einfache Plastikschienen (Miniplastschienen) das Behandlungsergebnis. Diese müssen ausschließlich nachts getragen werden.
Sie möchten mehr über Zahnspangen für Erwachsene wissen? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in unserer kieferorthopädischen Praxis in Wuppertal. Sie erreichen uns unter der Nummer 0202 55 46 39 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. Sie können auch online problemlos einen Termin vereinbaren.
In einem persönlichen Gespräch können wir Sie anhand Ihres Befundes ausführlich beraten und aufklären. Wir freuen uns, Sie bald in der Praxis Kieser & CO begrüßen zu dürfen.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.