Wie hoch sind die Kosten, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Als Vertragszahnarzt ist der Kieferorthopäde an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.
Für GKV- Patienten gilt folgendes System: die Befunde sind in Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Nicht jeder Behandlungsbedarfsgrad generiert einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse. Erst ab KIG- Stufe 3 oder höher übernehmen die Krankenkassen die Basiskosten, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Bei den KIG- Stufen 1 und 2 werden die Kosten überhaupt nicht von der GKV übernommen. Für diesen Basiskostenanteil zahlt die Krankenkasse 80% der Gesamtkosten, 20 % der Kosten bezahlt der Patient oder die Erziehungsberechtigten an die Praxis. Die Kosten werden bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Der Patienten-Eigenanteil beläuft sich in 3 Jahren während der Behandlung auf ca. 300 - 600 €.
Mit sogenanten außervertraglichen Leistungen (AVL), die nicht im Leistungskatalog der GKV vorhanden sind, wird die medizinische Leistung massiv optimiert und das Leistungsspektrum der Krankenkasse ergänzt. Eine moderne, zeitgerechte Kieferorthopädie ist ohne diese AVL-Leistungen nicht möglich. Über mögliche Zahlungswege klären wir Sie in der Praxis auf.
Private Zahnzusatzversicherungen können einen Teil der Kosten für außervertragliche Leistungen abdecken, die Monatsbeiträge für diese Bausteine sind gering. Bitte informieren Sie sich VOR dem ersten Beratungstermin.
Nähere Informationen unter: www.hansweizmann.de
Wie hoch sind die Kosten, wenn ich privat versichert bin?
Private Kostenträger übernehmen üblicherweise eine kieferorthopädische Behandlung, auch bei erwachsenen Patienten. Der Vertragspartner des Kieferorthopäden ist nicht die private Krankenversicherung, sondern der Patient. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Ausgestaltung Ihres Vertrages.
Bei Neuabschluss einer Privat- oder Zusatzversicherung sollte speziell auf die Deckung der kieferorthopädischen Leistung geachtet werden.
Wie hoch sind die Kosten, wenn ich beihilfeberechtigt bin?
Richtschnur der Beihilfestellen für ihr Kostenerstattungsverhalten sind heute die Richtlinien und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beihilfeberechtigte Patienten müssen daher – wie gesetzlich versicherte Patienten – mit privaten Zuzahlungen rechnen.
Nähere Informationen unter: www.hansweizmann.de
Was ist, wenn meine Krankenkasse nicht bezahlt?
Sollten Sie als gesetzlich versicherter Patient keinen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben, können Sie selbstverständlich im privaten Kostenrahmen kieferorthopädisch behandelt werden. Nach einer exakten und definitiven Kostenermittlung bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer Ratenzahlung während der Behandlung an.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.