Eine kieferorthopädische Therapie ist ohne jede Altersbeschränkung möglich, auch jenseits des 60. Lebensjahres! Ästhetisch unauffällige Behandlungsmittel und enorme materialtechnische Fortschritte ermöglichen heute gänzlich unsichtbare Therapien. Welche Behandlungsmethode für Sie am effektivsten ist, besprechen wir ausführlich in einem Beratungsgespräch.
Erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Behandlungsgeräte.
Maßnahmen vor der eigentlichen Eingliederung des Zahnersatzes spielen bei der ganzheitlichen Rehabilitation eines Gebisses eine wichtige Rolle, denn häufig ist es sinnvoll mit der kieferorthopädischen Therapie Zähne für die Aufnahme von prothetischen Arbeiten aufzurichten bzw. deren Position deutlich zu verbessern. Auch eine Implantat-Insertion kann durch eine kieferorthopädische Vorbehandlung erleichtert werden.
In ausgeprägten Fällen von Kieferlageabweichungen agieren Kieferorthopäde und Kieferchirurg zusammen. In einem interdisziplinären Therapieansatz werden diese komplexen Fehlstellungen korrigiert. Die Koordination des Behandlungsansatzes ist Aufgabe des Kieferorthopäden.
Durch die Entzündung des Zahnhalteapparates (Parodontitis) und den damit einhergehenden Knochenverlust verlieren Zähne fast immer ihre ursprüngliche Position und insbesondere ihre Wurzeln sind nicht mehr genügend im Knochen verankert. Durch die Zusammenarbeit mit dem Parodontologen ist es uns nicht nur möglich die Zahnstellung zu korrigieren, sondern auch neue Verankerung im Knochen zu generieren.
Moderne, für den Patienten individuell angefertigte Protrusionsschienen sind Schienen, mit denen der Unterkiefer nachts sanft nach vorne verschoben und die Zunge verlagert wird, so dass der Rachenraum erweitert ist. Die Blockade der Atemwege wird hierdurch aufgehoben, das Vibrieren des Gewebes im oberen Atemweg wird meist verhindert und das den Schlaf störende Schnarchen kann somit oftmals behoben werden.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.