Kieferorthopädie

Wann zum Kieferorthopäden?

3. – 6. Lebensjahr

  • Bei andauerndem Schnuller- oder Daumenlutschen und häufig aufstehendem Mund
  • Bei seitlichen oder frontalen Fehlverzahnungen im Schneide- oder Seitenzahnbereich (sog. Kreuzbissverzahnungen), die zu einem Abweichen des Unterkiefers führen

6. – 8. Lebensjahr

  • Bei vorzeitigem Verlust der Milchseitenzähne
  • Bei großen Abständen zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen
  • Bei Störungen des Zahndurchbruchs bzw. großem Platzmangel für die bleibenden Zähne
  • Bei Kreuzbissverzahnungen im Schneide- oder Seitenzahnbereich

10. – 12. Lebensjahr

  • Jedes Kind sollte bis zum 10. Lebensjahr kieferorthopädisch untersucht werden, damit der bevorstehende Wachstumsspurt bei Bedarf ausgenutzt werden kann.

14. – 18. Lebensjahr

  • Selbstverständlich können auch jetzt noch Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigiert werden.

Erfahren Sie mehr zu den Therapien der Zahnkorrektur bei Heranwachsenden:

Zahnspangen für Kinder und Jugendliche

 

Ab dem 18. Lebensjahr

  • Jede Form der Zahnfehlstellung kann auch im Erwachsenenalter therapiert werden.
  • Vor einer prothetischen Versorung können Nachbarzähne oder Zähne im Gegenkiefer in eine regelgerechte Position verschoben werden, aber auch ein vollständiger kieferorthopädischer Lückenschluß kann nach Zahnverlust sinnvoll sein.
  • Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen ist häufig eine Zusammenarbeit zwischen dem Kieferorthopäden und Kieferchirurgen erforderlich.

Erfahren Sie mehr zu den Therapien der Zahnkorrektur bei Erwachsenen:

Zahnspangen für Erwachsene