Unabhängig davon, ob es sich um eine herausnehmbare oder festsitzende Zahnspange handelt: ab einer bestimmten Altersgruppe gehören Zahnklammern fast zum Lächeln des Kindes dazu. Tatsächlich tragen etwa 60 Prozent aller Kinder und Jugendlichen irgendwann einmal eine Zahnspange. Die meisten Eltern sind damit quasi gezwungen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter während der Kindes- bzw. Jugendzeit einmal eine Zahnspange trägt, ist hoch. Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Leichte Zahnfehlstellungen sind bei fast allen Kindern und Jugendlichen vorhanden. Wenn Sie eine optimale Zahnstellung anstreben, sind auch kleinere Schiefstände zu behandeln. Die Kosten für diese Behandlung sind dann von den Versicherten selbst zu tragen oder sie werden von einer privaten Zusatzversicherung übernommen. Bei ausgeprägten Zahn-/Kieferfehlstellungen muss in jedem Fall eine Behandlung erfolgen. Hier eine Auswahl der Befunde, die sicher behandelt werden müssen:
Es gibt keine generelle Empfehlung darüber, ab welchem Alter der Therapiebeginn empfohlen werden kann. Es entscheidet immer der Befund. So ist es auch möglich, dass bei einer vorliegenden Indikation in einem sehr frühen Kindesalter behandelt werden sollte. In dem Zeitfenster zwischen dem 10.-15. Lebensjahr finden die meisten kieferorthopädischen Behandlungen statt.
Wenn Sie gesetzlich mit Ihrem Kind versichert sind und bestimmte Fehlstellungsbefunde vorliegen, wird die Grundleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Der Kieferorthopäde teilt die Befunde anhand des sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)-System ein:
Die Einstufung in das KIG-System entscheidet darüber, ob die Krankenkasse im Rahmen der Kassenleistung die Kosten für die Behandlung übernimmt. Das KIG-System definiert sozusagen den Schweregrad der Behandlung. KIG-Grade III, IV und V werden von der Krankenkasse in der Vertragsleistung übernommen. Die Kostenübernahmepflicht gilt bis zum 18. Lebensjahr. Danach werden die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung nur noch in Ausnahmefällen (sog. Chirurgie-Fall) übernommen.
Ab dem KIG-Grad III ist die Behandlung zwingend erforderlich, es liegt eine absolute medizinische Notwendigkeit vor. Aber auch bei den KIG-Graden I+II ist nicht nur ein ästhetischer Behandlungsgrund vorhanden. Die Übergänge sind fließend und es entscheidet oft 1mm, ob eine Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung durchgeführt werden kann.
Auch wenn die gesetzliche Krankenkasse die Grundkosten trägt, übernimmt sie zunächst davon nur 80%, 20% trägt der Patient zunächst selbst, die er dann aber nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung (nach 3 Jahren) von der Krankenkasse zurückerhält. Wird ein zweites Kind in der Familie gleichzeitig behandelt, wird der Eigenanteil auf 10% reduziert.
Sie haben Fragen zur Zahnspange für Kinder? Dann zögern Sie nicht undkontaktieren Sie uns gerne, auch per Telefon:0202 55 46 39. Wir beraten Sie und Ihr Kind in einem persönlichen Gespräch und bei einer ausführlichen Erstuntersuchung.