Die farblosen Zahnschienen ermöglichen eine unauffällige Behandlung von Zahnfehlstellungen. Hier erklären wir Ihnen den Sachverhalt einer materialbedingten Allergie im Zusammenhang mit einer Alignerbehandlung. Auch erklären wir Ihnen, ob Sie gegebenenfalls betroffen sein können.
Die Kunststoffschienen zur Behandlung von Zahnfehlstellungen bestehen nicht immer alle aus dem gleichen Material. Es handelt sich häufig um einen Materialmix. Es gibt Patienten, die wegen des häufig in Kunststoffen verarbeiteten Weichmachers (Bisphenol A), Bedenken haben, eine Alignertherapie zu starten. Die in der Medizin verarbeiteten Produkte unterliegen einer strengen Prüfung im Rahmen des Medizinproduktegesetzes. Die verarbeiteten Kunststoffe haben keine negativen Auswirkungen auf Ihre Gesundheit.
Wer vermutet, allergisch auf seine Zahnschiene zu reagieren, kann auf Entzündungen, Rötungen oder Schwellungen im Mundbereich achten. Das sind die typischen Anzeichen. Sie sind aber gleichzeitig ein Hinweis auf eine Parodontalerkrankung, die sehr häufig anzutreffen ist.
Wenn die Symptome kurz nach Beginn einer Alignertherapie auftreten, sollten Sie mit Ihrem Kieferorthopäden oder behandelnden Zahnarzt zeitnah klären, ob eine mögliche Allergie auf die verwendeten Materialien bestehen könnte. Halten die Symptome an, ist ein Allergietest angezeigt. Diesen bietet Ihr Hausarzt oder Allergologe an.
Dabei wird abgenommenes Blut und das Alignermaterial in ein Speziallabor geschickt und eine vorhandene allergische Reaktion mit dem verwendeten Material abgeglichen. Viel stärker allergen als das Alignermaterial sind Metalle. Aligner sind metallfrei. Aus diesem Grund gelten sie als besonders geeignet für Allergiker und Schwangere.
Sie möchten wissen, ob Sie eventuell an einer Zahnschienenallergie leiden? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in der kieferorthopädischen Praxis in Wuppertal. Sie erreichen uns unter der Nummer 0202 55 46 39 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie anhand Ihres Befundes ausführlich beraten und aufklären. Wir freuen uns, Sie bald in der Praxis Kieser & CO begrüßen zu dürfen.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.