Zahnfehlstellungen sind selten nur ein ästhetisches Problem. In vielen Fällen treten weitere Beschwerden auf. Daher entscheiden sich immer mehr Patientinnen und Patienten für eine Zahnkorrektur aus medizinischen Gründen.
Durch eine professionelle Zahnkorrektur können somit beispielsweise Kopfschmerzen und Kiefergelenksstörungen, ausgelöst durch Kieferfehlstellungen und Zahnfehlstellungen, gelindert werden. Eine rechtzeitige und professionelle Zahnregulierung verhindert zudem, dass sich die Zähne frühzeitig abnutzen (Abrasion).
In vielen alltäglichen Situationen zählt der erste, persönliche Eindruck. Dann wirkt ein schönes Lächeln sympathisch und unterstützt die persönliche Ausstrahlung positiv. Daher kann eine Zahnregulierung auch durchgeführt werden, wenn augenscheinlich keine weiteren medizinischen Beschwerden vorliegen. Dann spricht man von einer kosmetischen Zahnkorrektur.
Die kosmetische Korrektur, die im Erwachsenenalter durchgeführt wird, wird häufig mit unsichtbaren Behandlungstechniken therapiert. Dadurch können geschäftliche Termine oder andere gesellschaftliche Verpflichtungen auch während der Zahnregulierung ohne ästhetische Einschränkung wahrgenommen werden.
Unter dem Begriff Zahnregulierung versteht man eine Therapiemaßnahme zur Korrektur von Zahn- oder Kieferfehlstellungen. Es gibt eine Reihe verschiedener Behandlungsgeräte, die sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern Anwendung finden können. Laienhaft spricht man von einer Zahnspange. Hierbei wird zwischen lockeren Zahnspangen und festen Zahnspangen unterschieden.
Wer eine Zahnkorrektur vornehmen lassen möchte, sollte auf jeden Fall zu einem Kieferorthopäden gehen. Nur dieser verfügt über die notwendigen Fähigkeiten und das Wissen aufgrund seiner mehrjährigen universitären Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Wichtig ist: Ein Zahnarzt ohne weitere Fachausbildung kann keinen Beitrag zur Zahnregulierung leisten!
Egal, ob kosmetische Stellungskorrektur oder Zahnregulierung – in der Praxis in Wuppertal bieten wir Ihnen oder Ihrem Kind umfassende kieferorthopädische Behandlungsmöglichkeiten an. Gerne beraten wir Sie individuell und ausführlich. Vereinbaren Sie hierfür gleich einen Termin, entweder telefonisch unter 0202 55 46 39 oder hier online.
Noch mehr Informationen zur kieferorthopädischen Behandlung und die damit verbunden Vorteile finden Sie in unserer Infobroschüre.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.