Nach dem Entfernen einer Zahnspange ist die Stabilisierung des Behandlungsergebnisses entscheidend. Retainer spielen dabei eine zentrale Rolle, um zu verhindern, dass sich die Zähne in ihre ursprüngliche Position zurückbewegen. Ohne diese Sicherung besteht die Gefahr, dass der jahrelange Aufwand der kieferorthopädischen Behandlung zunichtegemacht wird.
Zähne sind durch Fasern im Zahnhalteapparat mit dem Kieferknochen verbunden. Während einer kieferorthopädischen Behandlung werden diese Strukturen gedehnt und verändert. Nach der Zahnspangenentfernung neigen die Zähne dazu, in ihre Ausgangsstellung zurückzuwandern. Retainer stabilisieren die neue Zahnposition, während das Gewebe im Mund Zeit erhält, sich an die neue Ausrichtung anzupassen.
Es gibt zwei Hauptarten von Retainern:
Die empfohlene Tragedauer eines Retainers hängt von der individuellen Ausgangssituation ab. In den ersten Monaten nach der Zahnspangenentfernung ist ein durchgängiges Tragen (ausgenommen beim Essen und bei der Zahnpflege) oft erforderlich. Später reicht es meist, den Retainer nur noch nachts zu tragen. Festsitzende Retainer bleiben oft mehrere Jahre oder sogar lebenslang im Mund, um eine dauerhafte Stabilität zu gewährleisten.
Die regelmäßige Reinigung ist entscheidend, um Zahnbelag und Zahnstein zu vermeiden. Bei festsitzenden Retainern ist die Verwendung von Zahnseidehilfen oder Interdentalbürsten hilfreich. Herausnehmbare Retainer sollten täglich mit einer Zahnbürste und lauwarmem Wasser gereinigt werden. Zusätzlich sind regelmäßige Kontrolltermine beim Kieferorthopäden wichtig, um den Zustand des Retainers zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Zähne stabil bleiben.
Retainer sind ein unverzichtbarer Bestandteil der kieferorthopädischen Nachsorge. Sie sichern den langfristigen Erfolg der Zahnkorrektur, indem sie ein Zurückwandern der Zähne verhindern. Ob festsitzend oder herausnehmbar – die konsequente Anwendung und regelmäßige Pflege garantieren ein dauerhaft schönes Lächeln und den Erhalt des Behandlungsergebnisses. Telefonisch oder online – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.