Fehlverzahnungen, wie sie beim Kreuzbiss, Überbiss oder bei offenen Bissen vorliegen, lassen sich gut durch Zahnspangen korrigieren. Erfahren Sie hier mehr zu den verschiedenen Zahnfehlstellungen.
Der Kreuzbiss ist eine häufig auftretende Fehlverzahnung. Dabei stehen die oberen Zähne zu weit innen oder die oberen Frontzähne hinter den unteren Frontzähnen. Es gibt ein- und beidseitige Kreuzbisse (rechts/links). Durch die vordere oder seitliche Fehlverzahnung kann es zu einer Verlagerung des Unterkiefers mit Schäden für das Kiefergelenk kommen. Die abgeschwächte Variante ist der Kopfbiss, der ebenfalls zu einem instabilen Zusammenbiss führt. Hierbei beißen die Zähne des Ober- und Unterkiefers genau aufeinander.
Als Überbiss bezeichnet man einen großen Abstand zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen. Manchmal lagert sich dann die Unterlippe hinter die oberen Frontzähne. Die Abbissfunktion ist dadurch gestört und die Zähne können bei einem Unfall leichter verletzt werden. Im Fachjargon wird dieser Befund als vergrößerter overjet bezeichnet.
Dem gegenüber liegt ein zu tiefer Biss vor, wenn die oberen Frontzähne die unteren Frontzähne anteilig oder vollständig überdecken. Beim vollständigen Überdecken bezeichnet man einen Tiefbiss auch als Deckbiss. Manchmal beißen die unteren Frontzähne auch ins Zahnfleisch am Gaumen (traumatischer Einbiss).
Haben die oberen Schneidezähne beim vollständigen Aufbeißen der Seitenzähne gar keinen Kontakt, spricht man von einem offenen Biss. Das Abbeißen ist so nur seitlich möglich.
Durch die oben beschriebenen krankhaften und fehlerhaften Bisse können:
Daher ist das rechtzeitige Eingreifen mit einer Zahnspange wichtig. Nebenbei gibt es auch immer einen ästhetischen Nutzen.
Sie vermuten eine Zahnfehlstellung? Wir bieten Ihnen eine professionelle kieferorthopädische Behandlung in jedem Alter an. Vereinbaren Sie hier online einen kostenfreien und unverbindlichen Erstberatungstermin. Wir freuen uns, Sie bald in unserer Praxis begrüßen zu dürfen.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.