In der Kieferorthopädie kann ein Zahn nur dadurch bewegt werden, indem man sich an anderen Zähnen „festhält“. Die Zähne, die zum „Festhalten“ dienen, sollen dabei meistens nicht bewegt, sondern fest verankert werden, also postionsstabil sein.
In vielen Fällen kann es sein, dass ein Zahn, der zur Verankerung dient (also nicht bewegt werden soll), nicht an seinem Ort bleibt. Um diesen Nachteil zu kompensieren, existiert in der modernen Kieferorthopädie die Methode der skelettalen Verankerung. In unserem Blogartikel erfahren Sie die Details zur Behandlung mit der skelettalen Verankerung.
Die skelettale Verankerung besteht aus kleinen Schrauben, sogenannten Minipins oder Miniimplantaten. Sie ähneln grazilen Piercings und werden nach der Betäubung im Kieferknochen fest verankert. Je nach vorliegendem Befund werden die Minipins entweder am Gaumen, zwischen den Zahnwurzeln, hinter dem letzten Backenzahn oder am Ober- bzw. Unterkiefer befestigt. In den allermeisten Fällen werden die Minipins am Gaumen inseriert.
Skelettale Verankerungen werden immer ergänzend zur festen Apparatur eingesetzt. Die Minipins werden in vielen Fällen mit einer kieferorthopädischen Lötapparatur verbunden, so entsteht eine Einheit aus Zähnen und Klammer.
Zahnfehlstellungen und Kieferfehlstellungen betreffen fast immer den gesamten Kiefer. Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist auch immer – neben der ästhetischen Versorgung – ein guter Zusammenbiss der Kiefer. Um ein perfektes Spiel der Zähne zu erreichen, müssen diese manchmal auf dem Zahnbogen verschoben werden. Die Minipins werden eingesetzt, um diese Bewegung effizient und zielgerichtet durchzuführen.
Sollten früher Backenzähne nach hinten verschoben werden, musste dafür ein Headgear getragen werden. Der gefürchtete sichtbare Bügel um den Kopf kann nun durch die skelettale Verankerung ersetzt werden. Die Effektivität bleibt dabei erhalten, die moderne Apparatur entspricht dabei den heute geltenden ästhetischen Anforderungen.
Die skelettale Verankerung kommt beim Kieferorthopäden somit bei verschiedenen Formen des Lückenschlusses zum Einsatz. Aber auch dann, wenn Zähne nach hinten geschoben werden müssen (Zahnextraktionen werden so vermieden) oder der Oberkiefer schnell verbreitert werden muss.
Zu Beginn der Behandlung werden die Minipins im Kieferknochen verankert. Dies geschieht unter örtlicher Betäubung. Bereits direkt nach dem Einsetzen der Schrauben sind diese belastungsfähig. Nach der Insertion wird mit einem Abdruck die Ist-Situation im Mund mit dem Implantat dargestellt; anschließend erfolgt die Herstellung der Apparatur (sogenannte Supra-Konstruktion) im Labor.
Sehr häufig kann die Apparatur, die sich an den Miniimplantaten festhält, während der Behandlung entfernt werden, weil sie ihre Aufgabe erfüllt hat. Damit sich die Implantate während der Behandlung nicht entzünden, müssen sie gut gepflegt werden. Wie genau, erklären wir Ihnen in unserer Praxis.
Ist das erwünschte Behandlungsergebnis erreicht, werden die feste Zahnspange und alle Bestandteile der skelettalen Verankerung entfernt. Für die langfristige Stabilisierung kommen im Anschluss herausnehmbare Spangen oder sogenannte Retainer zum Einsatz. So kann das neue ästhetische und funktional optimale Ergebnis langfristig erhalten werden.
Sie wünschen sich eine effektive Zahnkorrektur, die aber das ästhetische Erscheinungsbild nicht zu stark beeinträchtigt? Dann kontaktieren Sie uns per Telefon unter 0202 55 46 39 oder über unser Kontaktformular. In einem ersten Beratungsgespräch erstellen wir einen individuellen Befund und finden die für Sie passende kieferorthopädische Behandlungslösung.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.