Wer zum Kieferorthopäden geht, muss früher oder später einmal Röntgenbilder von seinem Kiefer und seinen Zähnen anfertigen lassen. Welchen Zweck die Röntgenaufnahmen erfüllen, wie viele davon benötigt werden und ob das Röntgen beim Kieferorthopäden schädlich ist, erklären wir Ihnen hier!
Um das Wachstum der Kiefer und des Gesichtsschädels beurteilen und eine fundierte Diagnose stellen zu können, fertigt der Kieferorthopäde vor Behandlungsbeginn zwei Röntgenaufnahmen an (OPG und FRS). Beide sind elementarer Bestandteil der diagnostischen Unterlagen.
In der Regel werden beim Kieferorthopäden zwei Röntgenbilder zu Beginn der Therapie gemacht: das Fernröntgenseitbild (FRS) und eine Panoramaschichtaufnahme, das OPG. Mit der Übersichtsaufnahme (OPG) lässt sich der Zahnstatus ermitteln, die Knochen und Kiefergelenksstrukturen beurteilen und auch Zahnnichtanlagen und entzündliche Prozesse ausschließen. Sehr gut lässt sich mit dieser Aufnahme auch erkennen, wann die bleibenden Zähne beim Kind/Jugendlichen durchbrechen und ob die Zahnwurzelverhältnisse normal sind. Zahnnichtanlagen und Verlagerungen sind ebenfalls schnell zu erkennen.
Das Fernröntgenseitbild gibt eine Auskunft darüber, wie der Unterkiefer wächst, welche Schädelstruktur der Patient hat und wie die Frontzähne im Knochen stehen. Die Zahnbewegung kann daran exakt geplant werden.
Eine Aufnahme der Handwurzel wird mit der Indikation gemacht, um die noch ausstehende Wachstumsdynamik des Kiefers abzuschätzen und somit unterstützend einen Anhaltspunkt darüber zu geben, inwieweit Wachstumsimpulse die kieferorthopädische Therapie positiv oder negativ beeinflussen können. Die Indikation zur Anfertigung dieser Aufnahme ist sehr begrenzt.
In den meisten Praxen ist die digitale Röntgentechnik heute der Standard. Analoge Röntgenbilder sind mittlerweile die Ausnahme. Durch die technische Weiterentwicklung in der Röntgentechnik werden die Bilder immer aussagekräftiger und weniger strahlenbelastend. Die Exposition ist im Verhältnis zu früheren Zeiten stark reduziert. So hat ein Langstreckenflug von Frankfurt nach New York eine höhere Strahlenbelastung als eine Röntgenübersichtsaufnahme.
Der Grenzwert für die effektive Strahlendosis zum Schutz von Einzelpersonen wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz auf 1000 Millisievert pro Kalenderjahr festgelegt. Medizinische Strahlenanwendungen sind zwar von den Begrenzungen der Strahlenschutzverordnung ausgeschlossen, aber man bräuchte rund 100 Röntgenaufnahmen (OPG), um diesen Wert überhaupt zu erreichen.
Sie möchten mehr über das Röntgen von Zähnen oder das Röntgen von Ihrem Kiefer wissen? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in der kieferorthopädischen Praxis in Wuppertal. Sie erreichen uns unter der Nummer 0202 55 46 39 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie anhand Ihres Befundes ausführlich beraten und aufklären.
Wir freuen uns, Sie bald in der Praxis Kieser & CO begrüßen zu dürfen.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.