Wie jede medizinische Behandlung kann auch eine kieferorthopädische Behandlung mit Nebenwirkungen verbunden sein. Unter Einhaltung wichtiger Verhaltensregeln, gibt es im Prinzip keine Nebenwirkungen. Welche das dennoch sein können und wie sich diese verhindern lassen, möchten wir Ihnen im Folgenden erklären.
Zähne bewegen sich nur, wenn Kräfte appliziert werden und sich die Wurzel durch den Knochen bewegt. In den ersten Tagen nach dem Einsetzen der festsitzenden Apparatur kann es zu einem Druckgefühl und einem Ziehen kommen. Dieses in einigen Fällen als unangenehm empfundene Gefühl, verschwindet nach kurzer Zeit wieder. Das Schmerzgefühl ist eine sehr individuelle Empfindung- so empfinden einige Patienten mehr Schmerzen, viele nehmen kaum unangenehme Sensationen wahr.
Durch die festsitzende Zahnspange wird der Mundkomfort zunächst eingeschränkt. Zahnfleisch, Wangen und Zunge sowie Lippen müssen sich erst an die neue Apparatur gewöhnen. In dieser Zeit können Druckstellen auftreten, die normalerweise aber ebenfalls nach kurzer Zeit wieder verschwinden. In dieser Gewöhnungsphase kann Schutzwachs den schmerzenden Bereich schützen.
Der Selbstreinigungsprozess der Zähne ist durch eine festsitzende Zahnspange behindert. Sie ist ein Schmutzfänger. Nur durch eine konsequente und exzellente Mundhygiene lassen sich Entkalkungen des Zahnschmelzes, Zahnfleischentzündungen und eine beginnende Karies vermeiden. Eine Anleitung hierzu erhalten Sie selbstverständlich direkt nach dem Einsetzen der festsitzenden Zahnspange.
Verkürzungen der Zahnwurzeln, sogenannte Resorptionen, sind eine mögliche Nebenwirkung. Bei den heutigen schonenden Behandlungsmaterialien und eines fachlich richtigen Vorgehens durch den Kieferorthopäden, ist dieser Nachteil klinisch zu vernachlässigen.
Zahnlockerungen sind eine notwendige Konsequenz einer kieferorthopädischen Zahnbewegung. Wenn sich Zähne nicht lockern, bewegen sie sich nicht. Die Lockerung ist vorübergehend und die Zähne werden in ihrer Zielposition sehr schnell wieder fest.
Als Rezidiv bezeichnet man den Rückfall der Zähne in Richtung ihrer alten Position nach Behandlungsende.
Die gute Nachricht ist: Fast alle Nebenwirkungen einer festsitzenden Zahnspange lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit und Engagement verhindern. Behandler und Patient müssen während des Behandlungsverlaufs kooperieren. Das zunächst auftretende Druckgefühl verschwindet selbstständig: nach 2-4 Tagen empfinden die Patienten in den allermeisten Fällen kein Druck- oder Zuggefühl mehr. Wurzelresorptionen oder ein Zahnfleischrückgang sind die absolute Ausnahme und sind klinisch in den allermeisten Fällen irrelevant. Bei extrem langer Behandlungszeit und zu hohen kieferorthopädischen Kräften sind dennoch Resorptionen möglich.
Entkalkungen und kariöse Läsionen sind durch eine konsequent durchgeführte Mundhygiene und ein begleitendes Prophylaxeprogramm beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden vollständig vermeidbar. Das Einhalten der Kontrolltermine und wenigen Regeln sind wichtig - Probleme und Unregelmäßigkeiten im Behandlungsverlauf können so direkt behoben werden.
Die Gefahr eines Rezidivs entsteht nur dann, wenn das kieferorthopädische Ergebnis nach Entfernung der festsitzenden Klammer nicht stabilisiert wird. Dies wird normalerweise im Unterkiefer mit einem kleinen festsitzenden Retainer erreicht und im Oberkiefer mit einer herausnehmbaren Zahnspange, die nachts getragen wird. Der Retainer verbleibt für viele Jahre im Mund, die herausnehmbare Zahnspange wird nur im ersten Jahr nach Behandlungsabschluss jede Nacht getragen, danach nur noch sporadisch.
Sollte es nach Ihrer kieferorthopädischen Behandlung zu Nebenwirkungen kommen, können Sie gerne einen Termin in unserer kieferorthopädischen Praxis in Wuppertal vereinbaren. Sie erreichen uns unter der Nummer 0202 55 46 39 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie anhand Ihres Befundes ausführlich beraten und aufklären. Wir freuen uns, Sie bald in der Praxis Kieser & CO begrüßen zu dürfen.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.