Egal ob für Groß oder Klein – das Einsetzen einer festen Zahnspange stellt immer ein besonderes Ereignis im Leben dar. Schließlich kann man die Spange nicht situationsabhängig herausnehmen. Die feste Zahnspange bleibt für den gesamten Zeitraum der Therapie im Mund.
Hier stellt sich unweigerlich die Frage, ob mit fester Spange alle Tätigkeiten wie gewohnt ausgeübt werden können. Wo muss man sich womöglich anpassen? Wir klären auf und beantworten wichtige Fragen zur Ernährung oder der Möglichkeit, weiterhin mit einer Zahnspange zu musizieren oder Sport zu treiben.
Besonders zu Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung mit einer festsitzenden Apparatur, sollte man auf die Wahl der Lebensmittel achten.
Durch den anfänglichen Druck, der auf die Zähne übertragen werden, fühlen sich bestimmte Lebensmittel beim Verzehr unangenehm an. Andere Speisen können die Zahnspange sogar beschädigen. Wieder andere Lebensmittel sollten komplett gemieden werden, da sie die Behandlungsdauer in die Länge ziehen können. Daher lohnt es sich, in der Eingewöhnungszeit auf flüssige oder weiche Speisen zurückzugreifen.
Im Folgenden möchten wir näher auf geeignete und weniger geeignete Lebensmittel eingehen.
Speisen wie die folgend aufgelisteten können nach dem Einsetzen der Zahnspange problemlos verzehrt werden. Mit den unten aufgeführten Lebensmitteln ist das Risiko, die Zahnspange zu beschädigen, deutlich geringer:
Damit sich in den ersten Wochen nach dem Einsetzen der Zahnspange beim Abbeißen bzw. Kauen keine Brackets von den Zähnen lösen, sollte harte, klebrige, kernige und zähe Nahrung vorerst gemieden werden.
Faserige Lebensmittel sind ebenfalls problematisch, da hier die Gefahr besteht, dass sie sich in der Zahnspange verfangen. Zudem können sie das Reinigen erheblich erschweren.
Zu diesen Lebensmitteln zählen:
Um das Kariesrisiko zu minimieren, sollte generell viel getrunken werden. Das viele Trinken hält den Mund sauber und kann Reste ausspülen. Auch regt es den Speichel an, der Säuren neutralisiert, den Zahnschmelz mit Mineralstoffen versorgt und Bakterien von der Zahnoberfläche spült. Verzichten Sie hierbei jedoch auf den Konsum von zucker- und kohlesäurehaltigen Getränken. Außerdem empfehlen wir, nach der Nahrungsaufnahme die Zahnspange gründlich zu reinigen.
Greifen Sie in der ersten Zeit nach dem Einsetzen der Zahnspange bevorzugt auf kalte bis lauwarme Getränke zurück, da diese im Vergleich zu Heißgetränken die ohnehin schon gereizte Mundschleimhaut nicht weiter irritieren.
Sollten Sie Entzündungen oder Reizungen im Mundraum bemerken, können Sie lauwarmen Salbei- oder Kamillentee trinken. Diese Tees gelten mit ihrer antibakteriellen Wirkung als wirksame Hausmittel bei Beschwerden dieser Art.
Das Einsetzen einer festen Zahnspange ist keine Behinderung für eine sportliche Aktivität. Nur die lose Zahnspange sollte vor dem Sport aus dem Mund genommen werden, um Verletzungen im Mundraum zu vermeiden.
Bei festen Zahnspangen ist das natürlich nicht möglich. Hier verhält es sich jedoch anders. Da der Zahnbogen durch Zahnschienen ähnlich wie durch einen Mundschutz stabilisiert wird, kann trotz der Zahnspange weiterhin Sport gemacht werden. Auch Aligner können während des Sports im Mund verbleiben.
Als Zahnspangenträger ist es bei der Ausübung eines Kontaktsportes dennoch ratsam, Ausübung, einen zusätzlichen Sportmundschutz zu verwenden, um Verletzungen der Mundschleimhaut vorzubeugen. Der Mundschutz verhindert im Falle eines Schlages aufs Gesicht das Ablösen eines Brackets und das Verletzen der Mundschleimhaut.
Es können aber auch zusätzlich Kunststoffstreifen verwendet werden, die die Spange wie ein extra Polster fixieren und ihr somit Schutz bieten. Dies gilt für die Sportarten Hockey, Fußball, Basketball, Turnen und Boxen.
Neben den Sportlern stellen sich auch häufig Musiker die Frage, ob sie trotz der festen Zahnspange noch weiter ihrer Leidenschaft nachgehen können. Vor allem sind es aber die Musiker, die ein Blasinstrument spielen, die sich diese Frage stellen, da sie eine besondere Lippen und Mundmotorik zum Spielen ihres Instrumentes benötigen.
Hier kann man Entwarnung geben: Das Tragen einer festen Zahnspange stellt keine dauerhafte Einschränkung für Blasinstrumentalisten dar.
Wer ein Blasinstrument spielt, muss sich neue neuromuskuläre Abläufe antrainieren. Diese werden benötigt, um einen Ansatz am Mundstück zu bilden. Für den Ansatz werden die Zunge, Lippen und Zähne genutzt. Zusammen mit dem Gaumen und den Atemmuskeln wird dann der gewünschte Ton erzeugt. Auch eine Zahnspange kann sich auf den Ansatz auswirken, wenn z. B. ein Bracket die Lippe reizt. Ein wichtiger Faktor ist das Mundstück und der damit verbundene Druck, der auf die Lippen und Zähne wirkt.
Das Tragen der Zahnspange kann nicht nur das Ansatzverhalten verändern, sondern macht sich auch durch eine Verkleinerung des Tonumfangs und schmerzende Lippen beim Spielen bemerkbar. Hier könnten Musikerschutzschienen helfen, die beschriebenen Probleme zu minimieren und wieder wie gewohnt zu musizieren. Sie sollen es den Musikern ermöglichen, wieder wie gewohnt zu musizieren.
Wer ein Blasinstrument spielt, sollte dies unbedingt vor dem Start der Therapie beim behandelnden Kieferorthopäden erwähnen und auch das Mundstück zum nächsten Termin mitbringen. Anhand des Mundstücks kann abgeschätzt werden, inwiefern das Spielen des Instruments die erforderlichen Zahnbewegungen begünstigt oder erschwert. Dementsprechend kann der Behandlungsplan angepasst werden.
Sie möchten mehr zum Umgang mit Ihrer Zahnspange wissen? Dann vereinbaren Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin in der kieferorthopädischen Praxis in Wuppertal. Sie erreichen uns unter der Nummer 0202 55 46 39 oder über das Kontaktformular auf unserer Website. In einem persönlichen Gespräch können wir Sie anhand Ihres Befundes ausführlich beraten und aufklären. Wir freuen uns, Sie bald in der Praxis Kieser & CO begrüßen zu dürfen.
Liebe Patienten,
wir empfehlen Ihnen, eine Zusatzversicherung für kieferorthopädische Zusatzleistungen (AVL–Leistungen) abzuschließen. Die Erstattungsleistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind wie folgt definiert:
Sie müssen wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend im Sinne der Krankenkasse sein. Sie finanziert also nur Basisleistungen; die moderne Kieferorthopädie bietet aber erheblich mehr Behandlungsmöglichkeiten – und vor allem mehr und bessere Materialien. Diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Auch kommt es vor (ca. 15% aller Neuvorstellungen), dass Kinder und Jugendliche gar keinen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der gesetzlichen Krankenkasse haben (KIG–System). Trotzdem liegt sehr häufig bei diesen ausgegrenzten Fällen eine Behandlungsindikation im Sinne der kieferorthopädischen Normvorstellung vor.
Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Zusatzversicherung.
Die Anzahl und die Auswahl der Zusatzversicherungen sind groß. Am sinnvollsten wäre es, wenn Sie sich an einen unabhängigen Makler wenden, der Ihnen eine befundorientierte Zusatzversicherung empfiehlt.
Da die einzelnen Versicherungen ganz unterschiedliche Tarife und dementsprechend auch andere Wartezeiten haben, empfehlen wir Ihnen dringend, die Versicherung vor einem Besuch in unserer Praxis abzuschließen, damit Sie im Bestfall von einer hohen Kostenerstattung profitieren.