Kosten

Wie hoch sind die Kosten?

 

Gesetzlich versichert

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Als Vertragszahnarzt ist der Kieferorthopäde an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.

Für GKV- Patienten gilt folgendes System: die Befunde sind in Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Nicht jeder Behandlungsbedarfsgrad generiert einen Anspruch gegenüber der Krankenkasse. Erst ab KIG- Stufe 3 oder höher übernehmen die Krankenkassen die Basiskosten, wenn die Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Bei den KIG- Stufen 1 und 2 werden die Kosten überhaupt nicht von der GKV übernommen. Für diesen Basiskostenanteil zahlt die Krankenkasse 80% der Gesamtkosten, 20 % der Kosten bezahlt der Patient oder die Erziehungsberechtigten an die Praxis. Die Kosten werden bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet. Der Patienten-Eigenanteil beläuft sich in 3 Jahren während der Behandlung auf ca. 300 - 600 €.

Mit sogenanten außervertraglichen Leistungen (AVL), die nicht im Leistungskatalog der GKV vorhanden sind, wird die medizinische Leistung massiv optimiert und das Leistungsspektrum der Krankenkasse ergänzt. Eine moderne, zeitgerechte Kieferorthopädie ist ohne diese AVL-Leistungen nicht möglich. Über mögliche Zahlungswege klären wir Sie in der Praxis auf.

Private Zahnzusatzversicherungen können einen Teil der Kosten für außervertragliche Leistungen abdecken, die Monatsbeiträge für diese Bausteine sind gering. Bitte informieren Sie sich VOR dem ersten Beratungstermin.

Nähere Informationen unter: www.hansweizmann.de

Privat versichert

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich privat versichert bin?

Private Kostenträger übernehmen üblicherweise eine kieferorthopädische Behandlung, auch bei erwachsenen Patienten. Der Vertragspartner des Kieferorthopäden ist nicht die private Krankenversicherung, sondern der Patient. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der Ausgestaltung Ihres Vertrages.

Bei Neuabschluss einer Privat- oder Zusatzversicherung sollte speziell auf die Deckung der kieferorthopädischen Leistung geachtet werden.

 

Beihilfeberechtigt

Wie hoch sind die Kosten, wenn ich beihilfeberechtigt bin?

Richtschnur der Beihilfestellen für ihr Kostenerstattungsverhalten sind heute die Richtlinien und Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Beihilfeberechtigte Patienten müssen daher – wie gesetzlich versicherte Patienten – mit privaten Zuzahlungen rechnen.

Nähere Informationen unter: www.hansweizmann.de

Selbstzahler

Was ist, wenn meine Krankenkasse nicht bezahlt?

Sollten Sie als gesetzlich versicherter Patient keinen Leistungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse haben, können Sie selbstverständlich im privaten Kostenrahmen kieferorthopädisch behandelt werden. Nach einer exakten und definitiven Kostenermittlung bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit einer Ratenzahlung während der Behandlung an.