Bei andauerndem Schnuller- oder Daumenlutschen und häufig aufstehendem Mund
Bei seitlichen oder frontalen Fehlverzahnungen im Schneide- oder Seitenzahnbereich (sog. Kreuzbissverzahnungen), die zu einem Abweichen des Unterkiefers führen
6. – 8. Lebensjahr
Bei vorzeitigem Verlust der Milchseitenzähne
Bei großen Abständen zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen
Bei Störungen des Zahndurchbruchs bzw. großem Platzmangel für die bleibenden Zähne
Bei Kreuzbissverzahnungen im Schneide- oder Seitenzahnbereich
10. – 12. Lebensjahr
Jedes Kind sollte bis zum 10. Lebensjahr kieferorthopädisch untersucht werden, damit der bevorstehende Wachstumsspurt bei Bedarf ausgenutzt werden kann.
14. – 18. Lebensjahr
Selbstverständlich können auch jetzt noch Zahn- und Kieferfehlstellungen korrigiert werden.
Erfahren Sie mehr zu den Therapien der Zahnkorrektur bei Heranwachsenden:
Jede Form der Zahnfehlstellung kann auch im Erwachsenenalter therapiert werden.
Vor einer prothetischen Versorung können Nachbarzähne oder Zähne im Gegenkiefer in eine regelgerechte Position verschoben werden, aber auch ein vollständiger kieferorthopädischer Lückenschluß kann nach Zahnverlust sinnvoll sein.
Bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen ist häufig eine Zusammenarbeit zwischen dem Kieferorthopäden und Kieferchirurgen erforderlich.
Erfahren Sie mehr zu den Therapien der Zahnkorrektur bei Erwachsenen: