9 - Wie hoch sind die Kosten, wenn ich gesetzlich versichert bin?
> Als Vertragszahnarzt ist der Kieferorthopäde an die gesetzlichen Vorschriften gebunden.
> Für GKV- Patienten gilt folgendes System: die Befunde sind in Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt.Nicht jeder Behandlungsbedarfsgrad generiert einen Anspruch gegenüber der GKV. Erst ab KIG- Stufe 3 oder höher übernehmen die Krankenkassen die Basiskosten bis zum 18. Lebensjahr. Die KIG- Stufen 1 und 2 werden gar nicht von der GKV übernommen. Für diesen Basiskostenanteil zahlt die Krankenkasse 80% der Gesamtkosten, 20 % bezahlt der Patient an die Praxis, den er bei erfolgreichem Abschluss von der Krankenkasse zurückerhält. Der Patienteneigenanteil beläuft sich in 3 Jahren auf ca. 300-500€.
> Mit sog. Außervertraglichen Leistungen (AVL), die nicht im Leistungskatalog der GKV vorhanden sind, wird die medizinische Leistung massiv optimiert und das Leistungsspektrum der GKV ergänzt. Eine moderne, zeitgerechte Kieferorthopädie ist ohne diese AVL- Leistungen nicht möglich! Über mögliche Zahlungswege klären wir Sie in der Praxis auf.
> Private Zusatzversicherungen (Waizmann- Tabelle) decken einen Teil der Kosten für außervertragliche Leistungen, die Monatsbeiträge für diese Bausteine sind gering.